Wie allen bekannt ist, geht die Gründung der gesetzlichen
Kranken – Versicherung auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung von 1883
zurück. Bismarck wollte vor allen Dingen die soziale Absicherung des
einzelnen Bürgers. Das Krankenversicherungsgesetz führte als erstes
die Versicherungspflicht für gewerbliche Arbeitnehmer ein. Es beinhaltete
freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel sowie Geldleistungen wie beispielsweise
Krankengeld und / oder Sterbegeld. Die Krankenkassen durften dann den
Versicherungsschutz auf die Familienangehörigen ausdehnen. Auch die
gesetzliche Regelung der Beiträge in Abhängigkeit vom Bruttoarbeitsentgelt
stammt aus dieser Zeit. Erst 1911 wurde die Krankenversicherung, die
Rentenversicherung und die Unfallversicherung systematisiert und zu
einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefaßt.
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