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Wie allen bekannt ist, geht die Gründung der gesetzlichen Kranken – Versicherung auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung von 1883 zurück. Bismarck wollte vor allen Dingen die soziale Absicherung des einzelnen Bürgers. Das Krankenversicherungsgesetz führte als erstes die Versicherungspflicht für gewerbliche Arbeitnehmer ein. Es beinhaltete freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel sowie Geldleistungen wie beispielsweise Krankengeld und / oder Sterbegeld. Die Krankenkassen durften dann den Versicherungsschutz auf die Familienangehörigen ausdehnen. Auch die gesetzliche Regelung der Beiträge in Abhängigkeit vom Bruttoarbeitsentgelt stammt aus dieser Zeit. Erst 1911 wurde die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Unfallversicherung systematisiert und zu einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefaßt.