Das Krankenversicherungsrecht der RVO trat 1914 in
Kraft. Später wurden dann noch die Dienstboten, Wanderarbeiter sowie
Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft aufgenommen. Die Selbstverwaltung
dieses Werkes wurde 1933 durch den Nationalismus aufgehoben und erst
1952 wieder hergestellt. In dieser Zeit wurde als einzige Neuerung die
Einführung der Krankenversicherung der Rentner 1941 eingeführt.
Das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969 brachte die Gleichstellung von Arbeitern
und Angestellten im Krankheitsfall. In den 70er Jahren wurden Änderungen
im Krankenversicherungsrecht im Zeichen des wirtschaftlichen Aufschwungs
bearbeitet. Zu diesen zählten unter anderem das Leistungsverbesserungsgesetz
und das Rehabilitationsgesetz von 1974. Außerdem wurden jetzt selbständige
Landwirte, Studenten, Behinderte in geschützten Einrichtungen sowie
Künstler und Publizisten aufgenommen.
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