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Das Krankenversicherungsrecht der RVO trat 1914 in Kraft. Später wurden dann noch die Dienstboten, Wanderarbeiter sowie Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft aufgenommen. Die Selbstverwaltung dieses Werkes wurde 1933 durch den Nationalismus aufgehoben und erst 1952 wieder hergestellt. In dieser Zeit wurde als einzige Neuerung die Einführung der Krankenversicherung der Rentner 1941 eingeführt.

Das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969 brachte die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten im Krankheitsfall. In den 70er Jahren wurden Änderungen im Krankenversicherungsrecht im Zeichen des wirtschaftlichen Aufschwungs bearbeitet. Zu diesen zählten unter anderem das Leistungsverbesserungsgesetz und das Rehabilitationsgesetz von 1974. Außerdem wurden jetzt selbständige Landwirte, Studenten, Behinderte in geschützten Einrichtungen sowie Künstler und Publizisten aufgenommen.