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Die Makler sind mehr für die private Krankenversicherung zuständig. Bei der privaten Krankenversicherung kann sich jedes einzelne Risiko ausgesucht werden, was versichert werden soll. Das ist natürlich umständlich und vor allen Dingen zeitlich sehr aufwendig. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist alles versichert, da fehlt nichts.

Bei der privaten Krankenversicherung können einige Dinge ausgelassen werden, zum Beispiel in jüngeren Jahren einige Krankheiten ausschließen. Dafür im Alter andere Krankheiten hinein nehmen. Wie gesagt, in der privaten Krankenversicherung kommt es immer auf den Einzelfall an, jeder Vertrag wird extra gestrickt. Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist alles genormt und es wird alles bezahlt. Bei den Zahnbehandlungen muß heute auch schon prozentual etwas vom Patienten dazu geleistet werden. Diese Zuzahlungen staffeln sich auch von bis zu dreißig bis vierzig Prozent. Bei dem einen mehr und beim anderen weniger. Wie immer bei Staffelungen.

Die gesetzlichen Beiträge werden wie vorgesehen, vom Arbeitgeber an die Krankenkasse überwiesen. Eine Hälfte bezahlen die Arbeitgeber und die andere Hälfte die Arbeitnehmer. Bei den privat versicherten Personen bezahlt der Arbeitnehmer alles und bekommt vom Arbeitgeber einen Zuschuß über die Höhe des ihm zustehenden Betrages. Es ist also alles irgendwie gerecht aufgeteilt. Eigentlich müßten die Krankenkassen mit den eingezahlten Beiträgen und den entsprechenden Ausgaben übereinstimmen, aber das tut es nicht. Ich komme immer wieder darauf zurück, daß der Wasserkopf zu groß ist.

Eine kleine Firma kann sich auch keine fünf Geschäftsführer leisten, wenn es der Betrieb nicht hergibt. Ein einzelner Mensch kann dazu wohl wenig beitragen.