Die Makler sind mehr für die
private Krankenversicherung
zuständig. Bei der privaten Krankenversicherung kann sich jedes einzelne
Risiko ausgesucht werden, was versichert werden soll. Das ist natürlich
umständlich und vor allen Dingen zeitlich sehr aufwendig. In der gesetzlichen
Krankenversicherung ist alles versichert, da fehlt nichts.
Bei der privaten Krankenversicherung können einige Dinge ausgelassen
werden, zum Beispiel in jüngeren Jahren einige Krankheiten ausschließen.
Dafür im Alter andere Krankheiten hinein nehmen. Wie gesagt, in der
privaten Krankenversicherung kommt es immer auf den Einzelfall an, jeder
Vertrag wird extra gestrickt. Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist
alles genormt und es wird alles bezahlt. Bei den Zahnbehandlungen muß
heute auch schon prozentual etwas vom Patienten dazu geleistet werden.
Diese Zuzahlungen staffeln sich auch von bis zu dreißig bis vierzig
Prozent. Bei dem einen mehr und beim anderen weniger. Wie immer bei
Staffelungen.
Die gesetzlichen Beiträge werden wie vorgesehen, vom Arbeitgeber an
die Krankenkasse überwiesen. Eine Hälfte bezahlen die Arbeitgeber und
die andere Hälfte die Arbeitnehmer. Bei den privat versicherten Personen
bezahlt der Arbeitnehmer alles und bekommt vom Arbeitgeber einen Zuschuß
über die Höhe des ihm zustehenden Betrages. Es ist also alles irgendwie
gerecht aufgeteilt. Eigentlich müßten die Krankenkassen mit den eingezahlten
Beiträgen und den entsprechenden Ausgaben übereinstimmen, aber das tut
es nicht. Ich komme immer wieder darauf zurück, daß der Wasserkopf zu
groß ist.
Eine kleine Firma kann sich auch keine fünf Geschäftsführer leisten,
wenn es der Betrieb nicht hergibt. Ein einzelner Mensch kann dazu wohl
wenig beitragen.